Nicht minder herausfordernd ist der Beruf des Gerichtsdolmetschers, der viele Parallelen zum Beruf des Polizeidolmetschers aufweist. Das Gericht zieht Dolmetscher heran, wenn eine Partei der Gerichtssprache nicht mächtig ist. Gerichtsdolmetscher dolmetschen dann zum Beispiel für einen Angeklagten in einer Gerichtsverhandlung. Sie müssen in der Regel ohne Vorbereitung oder Akteneinsicht in die Verhandlung gehen. Die Verantwortung dieser Tätigkeit ist sehr hoch – ein Freispruch oder eine Verurteilung hängen mit davon ab, dass der Gerichtsdolmetscher alles Gesagte korrekt von einer Sprache in die andere überträgt.
Wege zum Beruf
Die Mehrheit der Gerichts- und Polizeidolmetscher arbeitet freiberuflich, denn es gibt nur wenige feste Stellen. Die Voraussetzung für eine Tätigkeit als freiberuflicher Polizei- oder Gerichtsdolmetscher variiert von Bundesland zu Bundesland. In der Regel muss ein Dolmetscher, der für Polizei oder Gericht arbeitet, „allgemein beeidigt“ beziehungsweise „öffentlich bestellt“ sein. Eine Voraussetzung dafür ist in den meisten Bundesländern eine staatliche Prüfung als Dolmetscher oder ein einschlägiges abgeschlossenes Studium. Außerdem muss der Dolmetscher für die Vereidigung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und nachweisen, dass er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
André Lindemann: „Gerichtsdolmetscher und Polizeidolmetscher müssen auch das Rechts- und Kultursystem der Länder, in deren Sprachen sie arbeiten, kennen.“ Ein Hochschulstudium mit Masterabschluss ist nach seiner Ansicht die beste Voraussetzung für den Beruf. Lindemann empfiehlt Interessenten, sich schon während des Studiums auf das Thema Recht im Nebenfach zu konzentrieren.
Mehr über den Beruf des Polizeidolmetschers erfahren Interessierte im Vortrag von André Lindemann auf der Expolingua: „Der Polizeidolmetscher als Detektiv?“ (Freitag den 20.11. von 16.15 bis 17.00 Uhr auf der Expolingua Berlin 2009).